AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Gastro-Data GmbH
Warwitzstraße 9
A-5023 Salzburg
Österreich

im Folgenden kurz „Gastro-Data“ genannt.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und Gastro-Data gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von Gastro-Data ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang der Leistung / Stellvertretung

2.1. Der Umfang eines konkreten Leistungsauftrages (Datenlieferung und/oder Beratung) wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2. Der auf Seiten des Kunden Unterzeichnende erklärt, zum Abschluss dieses Vertragesberechtigt bzw. im Fall einer kollektiven Zeichnungsberechtigung von dem oder den anderen Organ(en) zum Abschluss dieses Vertrages ausdrücklich ermächtigt zu sein, so dass dieser Vertrag auf Grund der Ermächtigung mit seiner alleinigen Unterschrift zustande kommt.

2.3. Gastro-Data ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Gastro-Data selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunde.

3. Berichterstattung / Berichtspflicht

3.1. Gastro-Data verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunde Bericht zu erstatten.

3.2. Die Lieferung der Daten bzw. bei Beratungsaufträgen den Schlussbericht erhält der Kunde im bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitrahmen.

4. Schutz des geistigen Eigentums

4.1. Die Urheberrechte an den von Gastro-Data und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebot, Berichte, Analysen, Gutachten, Datenauswertungen, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Interpretationen, Datenträger, etc.) verbleiben bei Gastro-Data. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von Gastro-Data zu vervielfältigen bzw. zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung des Werkes eine Haftung von Gastro-Data – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

4.2. Die auch nur teilweise Weitergabe oder anderweitige Nutzung (z.B. für Werbezwecke, verwandte Produkte, etc.) ist unzulässig, sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Sofern der Kunde gegen diese Bestimmung verstößt, hat er Gastro- Data ein angemessenes Benützungsentgelt, das sich an in diesem Vertrag vereinbarten Entgelt orientiert, zu bezahlen. Weiters hat der Kunde eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Pönale in der Höhe des dreifachen vereinbarten Jahreshonorars des jeweiligen Einzelauftrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt Gastro-Data vorbehalten.

4.3. Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt Gastro-Data zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung bzw. Schadenersatz.

4.4. Bei der vertraglich vereinbarten Weiterverarbeitung von Daten bzw. anderen Informationen durch den Kunden ist Gastro-Data als Urheber explizit zu nennen.

5. Haftung / Schadenersatz

5.1. Gastro-Data haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Gastro-Data beigezogene Dritte zurückgehen.

5.2. Allfällige Mängel sind vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust umgehend schriftlich zu rügen. Die Vertragspartien vereinbaren einvernehmlich, dass Mängel nur innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe bei sonstigem Ausschluss unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde stützt, geltend zu machen sind.

5.3. Gastro-Data hat allfällige Mängel durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu beheben. Der Kunde kann erst dann Wandlung oder Preisminderung verlangen, wenn Gastro-Data die Verbesserung entweder unbegründet schriftlich ablehnt oder der dritte Verbesserungsversuch fehlgeschlagen ist.

6. Geheimhaltung / Datenschutz

6.1. Gastro-Data verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang, Marktbedeutung bzw. Marktvolumen und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.

6.2. Gastro-Data ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

6.3. Gastro-Data verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Daten geheim zu halten und Dritten nicht weiter zu geben sowie ausschließlich zur Durchführung des Auftrages zu verwenden.

7. Leistungsentgelt / Rechnungslegung

7.1. Die vertraglich vereinbarten Preise ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung durch Gastro-Data.

7.2. Die Gültigkeitsdauer von Angeboten durch Gastro-Data beträgt 60 Tage ab Ausstellungsdatum.

7.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind, soweit sie im Angebot nicht berücksichtigt sind, gegen Rechnungslegung durch Gastro-Data vom Kunden zu ersetzen.

7.4. Änderungs-, Sonder- oder Zusatzwünsche des Kunden, zusätzliche Berichtsexemplare, von Gastro-Data nicht zu vertretende Mehrkosten (z.B. Portokostenerhöhung, etc.) sowie Kosten für die Erstellung von Vor- bzw. Zwischenberichten werden gesondert in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsmodalitäten

8.1. Die Vertragssummen bzw. Honorare dienen zur Finanzierung der jeweiligen Aufträge. Aus diesem Grund ist grundsätzlich eine Vorauszahlung erforderlich. Das Jahreshonorar ist in vier gleichen Teilen jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderquartals fällig. Abweichungen davon müssen im Vertrag bzw. Leistungsverzeichnis geregelt sein. Alle Preisangaben/ Honorare sind netto, d.h. ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zahlbar.

8.2. Bei Ad-hoc-Auswertungen sind 50% der Vertragsumme unmittelbar nach Vertragsabschluss und der Rest bei Lieferung fällig. Gastro-Data beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der ersten Teilzahlung.

8.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verzug Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen Bestimmungen (laut § 352 UGB) über dem Basiszinssatz am Tag der Fälligkeit zu bezahlen. Gastro-Data ist berechtigt, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen und für jede Mahnung Mahnspesen im Ausmaß von EUR 50,-- zu verrechnen, wobei die Geltendmachung allfälliger höherer Inkassospesen ausdrücklich als vereinbart gilt.

9. Dauer des Vertrages

9.1. Bei Beratungsaufträgen endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. Die Vertragsdauer im Zusammenhang mit dem Bezug des GastroPanels® beträgt mindestens ein Jahr ab Laufzeitbeginn. Ausgenommen davon sind vertraglich vereinbarte einmalige Ad-hoc- Auswertungen. Erfolgt die Kündigung des Vertrages bei Gastro-Data nicht bis spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Vertragsjahres mittels eingeschriebenen Briefes, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

9.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Konkursantrag mangels kosten-deckenden Vermögens abgewiesen wird.

10. Exklusivität

10.1. Exklusivität für bestimmte Warengruppen, Produktfelder und/oder Untersuchungsgegenstände kann Gastro-Data grundsätzlich nicht gewähren. Soweit in begründeten Ausnahmefällen Exklusivität ausdrücklich vereinbart wird, sind ihre Dauer und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen.

11. Leistungserbringung / Rahmenbedingungen

11.1. Gastro-Data stellt dem Kunden die Daten bzw. Auswertungsergebnisse in standardisierten Datenformaten zur Verfügung.

11.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Gastro-Data seine Leistungen ausschließlich im Rahmen des rechtlich Zulässigen erbringt. Im Fall der Änderung der Rechtslage hat der Kunde keinen Anspruch auf Engeltminderung, sofern einzelne (Teil-)Leistungen auf Grund einer Änderung der Rechtslage nicht mehr in ursprünglich vereinbarter Form erbracht werden können. Sollte sich durch die Änderung der Rechtslage ein erhöhter Aufwand bei der Leistungserbringung ergeben, verpflichtet sich der Kunde, Gastro-Data diesen Mehraufwand angemessen abzugelten.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig bekannt zu geben.

12.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

12.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Gastro-Data. Für Streitigkeiten ist das Bezirksgericht in Salzburg zuständig.